Tätigkeitsbereiche der Prüfstelle für Strahlenschutz
Sachverständige nach Strahlenschutzgesetz
Als Sachverständigeninstitution nach § 172 StrlSchG führen wir für Sie Strahlenschutzprüfungen nach §§ 12 und 19 StrlSchG und § 88 StrlSchV in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt durch. Für eine Terminvereinbarung nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Zentrale in Wennigsen auf.
Als Sachverständigeninstitution nach § 172 StrlSchG sind wir für die Prüfungen nach § 88 StrlSchV an Beschleunigern und Bestrahlungsvorrichtungen in Medizin und Technik in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen anerkannt.