Tätigkeitsbereiche der Prüfstelle für Strahlenschutz
Sachverständige nach Strahlenschutzgesetz

Als Sachverständigeninstitution nach § 172 StrlSchG führen wir für Sie Strahlenschutzprüfungen nach §§ 12 und 19 StrlSchG und § 88 StrlSchV in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen durch. Für eine Terminvereinbarung nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Zentrale in Wennigsen auf.

Als Sachverständigeninstitution nach § 172 StrlSchG sind wir für die Prüfungen nach § 88 StrlSchV an Beschleunigern und Bestrahlungsvorrichtungen in Medizin und Technik in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen anerkannt.